top of page

L E I S T U N G E N --

W E R T E R M I T T L U N G

Vergewissern Sie sich über den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Die Immobilienpreise entwickeln sich rasant und die Kenntnis des genauen Marktwerts ist daher elementar. Niemand verkauft seine Immobilie gerne unter Wert - aber auch ein zu hoch angesetzter Preis kann schaden, denn potenzielle Verkäufer kennen die "Ladenhüter" und verlieren mitunter das Interesse.

Ebenso ist es aus steuerlichen Gründen, z.B. bei Schenkung oder Erbe, sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen häufig erforderlich, den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks genau zu ermitteln. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen und übliche Anwendungsbereiche. Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne direkt via Telefon, oder per Email.

​

Kurzgutachten

Kurzgutachten

 

Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie dasselbe Werturteil wie mit einem ausführlichen Verkehrswertgutachten, d.h. die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt ebenfalls nach den anerkannten Vorschriften der Wertermittlung (ImmoWertV). Der schriftliche Umfang des Gutachten beschränkt sich jedoch auf eine Beschreibung der wesentlichen wertbeeinflussenden Faktoren auf ca. 20 Seiten. Selbstverständlich erläutere ich Ihnen im Anschluss das Gutachten gerne im persönlichen Gespräch. Aufgrund der gekürzten Form ist ein solches Gutachten vor Gericht nicht verwendbar.

 

Inhalt eines Kurzgutachten:  

  -  Verkehrswertermittlung nach den anerkannten Vorschriften der Wertermittlung

  -  Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objekts

  -  Fotodokumentation (Innen & Außen)

  -  Augenscheinliche Begutachtung der Bausubstanz

  -  Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit

  -  Wesentliche wertbeeinflussende gutachterlicher Beurteilungen

  -  Darstellung wesentlicher wertbeeinflussende Faktoren

  -  Umfang des Gutachtens: ca. 20 Seiten

  -  Abschließendes Gespräch zur Erläuterung des Gutachtens

 

Wann ist ein Kurzgutachten die richtige Wahl:

  -  beim Verkauf einer Immobilie

  -  beim Kauf einer Immobilie

  -  bei Gütliche Einigungen, z.B. Erbschaft, Scheidung oder Schenkung

  -  für Vermögensaufstellungen

 

Honorar 1.100 € Festpreis
Für besond
ere Rechte (z.B. Wohnrechte), größere Objekte, z.B. Mehrfamilienhäuser, und zusätzliche Leistungen kann das Honorar vom o.g. Betrag abweichen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie vor der Beauftragung. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für weitere Auskünfte. 

Kaufs- / Verkaufsberatung
Verkehrswertgutachen

Verkehrswertgutachten

 

Mit der Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens entsprechend BauGB §194 erhalten Sie eine umfangreiche Analyse Ihrer Immobilie. Da alle wertrelevanten Faktoren präzise, nachvollziehbar und verständlich dargestellt werden, hat diese Form des Gutachtens auch vor Gericht Bestand. Ebenso wird eine solche Verkehrswertermittlung vom Finanzamt akzeptiert: Dies ist häufig relevant, wenn das Finanzamt zur Ermittlung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer eine eigene Schätzung vornimmt. Dieser kann fristgerecht widersprochen werden, um im Rahmen einer Verkehrswertermittlung durch einen Sachverständigen den Nachweis eines geringeren Werts zu erbringen.

​

Ein solches Gutachten beinhaltet über den Umfang eines Kurzgutachtens hinaus:

  -  die ausführliche Prüfung und Darstellung aller wertbeeinflussenden Faktoren,

  -  die Bewertung von Auszügen aus öffentlichen Registern,

  -  eine umfassende Diskussion und Begründung gewählter Verfahren

  -  ca. 30-60 Seiten  (Umfang enstprechend individuellen Eigenschaften der Immobilie)

  -  ausführlich abschließendes Gespräch zur Erläuterung des Gutachtens

  -  falls gewünscht: Beratung bezüglich der Verkaufsstrategie (Inklusivleistung)

  -  Gutachten in gebundener zweifacher Ausführung (weitere Exemplare bei Bedarf erhältlich)

 

Honorar: ab 1500 €

Das Honorar richtet sich in Anlehnung an die HOAI und die Honorarrichtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger nach dem Verkehrswert der Immobilie.              

​

Unbelasteter Verkehrswert:

​

bis 100.000 €

bis 150.000 €

bis 250.000 €

bis 350.000 €

bis 500.000 €

bis 750.000 €

bis 1.000.000 €

ab 1.000.000 €

​Preis*:

​

1.500 €

1.800 €

2.100 €

2.400 €

2.700 €

3.000 €

3.300 €

auf Anfrage

*: gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet.

​Kaufberatung

Ein Immobilienkauf ist eine große Investition, welche wohlüberlegt und möglichst ohne größere Risiken stattfinden soll. Vertrauen Sie auf die Expertise eines Fachmanns, um den Kaufpreis, den Zustand der Immobilie und anfallende Renovierungskosten richtig einschätzen zu können.

​

Als Immobilienbewerter und Bauingenieur berate ich Sie gerne und gebe Ihnen einen Überblick hinsichtlich aller wesentlichen wertbeeinflussenden Faktoren Ihrer zukünftigen Immobilie. Sie erhalten somit nicht nur eine professionelle Wertermittlung, sondern profitieren von meiner langjährigen Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche. Dies stärkt ihre Verhandlungsposition und liefert Ihnen mitunter Argumente für Preisnachlässe.

​

Ablauf:

Vorhandene Unterlagen sichte ich bereits vorab, um einen groben Eindruck vom Immobilienwert zu erhalten und relevante Punkte für die Ortsbesichtigung zu identifizieren.

​

      Relevante Fragen der Vorabprüfung (Beispiele):
      Welche Unterlagen werden noch benötigt?
      Welche wichtigen Details stecken in der Baubeschreibung?
      Wie ist der energetische Zustand der Immobilie einzuschätzen?
      Bei Eigentumswohnungen: Ist die Instandhaltungsrücklage ausreichend?


Während des Ortstermins prüfe ich die Immobilie dann im Detail. Um offensichtliche Schäden richtig einschätzen zu können, ist ein Feuchtigkeitsmessgerät und eine Risslupe stets griffbereit. So kann z.B. direkt eine belastbare Aussage zur nassen Kellerwand getroffen werden; ebenso kann beurteilt werden, ob es sich um einen unbedenklichen Riss im Putz handelt, oder ob womöglich ein Bausubstanzgutachten notwendig ist.

​

Erkennung von Bauschäden mittels Feuchte
Risslupe Erkennung Bauschäden.jpg

Feuchtigkeitsmessgerät und Risslupe helfen bei der Schadensbeurteilung

​Neben dem allgemeinen Zustand der Immobilie werden z.B. auch folgende Aspekte geprüft:

​

        Entspricht die Immobilie den Planzeichnungen – gibt es ungenehmigte Bauten?
        Wann sollte die Elektrik erneuert werden?
        Wurden Renovierungen wie angegeben ausgeführt?

​

Im Anschluss ermittle ich den Wert der Immobilie nach den aktuellen, anerkannten Vorschriften und Regeln der Technik. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Erläuterung der Verkehrswertberechnung samt getroffenen Annahmen, gutachterlichen Beurteilungen, Berechnungsmethoden inklusive Zwischenwerten.

​

Im darauffolgenden persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen gerne ausführlich, welche Argumente für bzw. gegen einen Kauf sprechen. Hierbei spielen neben dem Kaufpreis die Risikoeinschätzung, die zukünftige Marktentwicklung sowie der Gesamteindruck der Immobilie und der Verkaufsbeteiligten eine Rolle.

.

Zielgruppe: Sie haben bereits eine Immobilie ins Auge gefasst, bevorzugen aber ihr Bauchgefühl überprüfen zu lassen? Räumen Sie letzte Zweifel aus, um anschließend ruhig schlafen zu können.

 

Honorar:
Eigentumswohnungen:
700 € Festpreis
Ein- & Zweifamilienhäus
er: 800 € Festpreis

Mehrfamilien- und Geschäftshäuser / Gewerbeimmobilien: ab 900 €;
Festpreis auf Anfrage

gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet.

​

Ein schriftliches Gutachten ist nicht Bestandteil der Beratung.

Veraufsberatung

Sie möchten Ihre Immobilie zeitnah und zum bestmöglichen Preis veräußern? Ich helfe Ihnen weiter, indem ich einen realistischen Marktwert der Immobilie ermittle und ihre individuelle Verkaufsstrategie mit Ihnen gemeinsam plane.

​

Nicht erst seit dem im Dezember 2020 erlassenen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten entscheiden sich immer mehr Verkäufer/innen ihre Immobilie privat zu veräußern. Hierbei berate  ich Sie gerne hinsichtlich der zentralen Frage des Verkaufspreises. Natürlich wird der gegenwärtige Zustand der Immobilie dabei berücksichtigt und eine Beratung bezüglich bezüglich empfehlenswerter, wertsteigernder Renovierungsarbeiten ist inbegriffen.

  

Die bei der Verkaufsberatung anfallenden Kosten betragen dabei lediglich einen Bruchteil der sonst anfallenden Maklercourtage. Sie erhalten relevante Informationen für das Exposé und der Weg zum Verkauf wird mit Ihnen Schritt für Schritt besprochen. Dies beinhaltet auch eine Beratung hinsichtlich zu beachtender Regularien und rechtlicher Aspekte.

Schon gewusst ? Ein kleiner Fehler mit großen Folgen:       

Verkäufern drohen Bußgelder bis zu 15.000,- €, falls bei der Besichtigung kein gültiger Energieausweis vorgelegt werden kann.  

Sollten Sie im Anschluss auf einen Makler zurückgreifen wollen, kann Sie diesbezüglich unser angegliedertes Maklerbüro, Die Grünen Makler, ebenfalls kompetent und professionell durch den Verkaufsprozess begleiten.

​

Zielgruppe: Sie wollen Ihre Immobilie ohne Makler veräußern und wollen sich vergewissern hinsichtlich des Preises und dem rechtlichen Drumherum keine Fehler zu begehen.

 

Honorar: 1800 € Festpreis - gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet.

​

Ein schriftliches Gutachten ist nicht Bestandteil der Beratung.

​

bottom of page