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In vier Schritten zum Marktwert

1.

Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie binnen 48 Stunden einen Rückruf.

2.

Im Telefongespräch können Sie Ihre Situation schildern und Fragen stellen.
Gerne beraten wir Sie auch zur passenden Gutachtenform.
Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot für die Bewertung Ihrer Immobilie.

3.

Bei Auftragserteilung vereinbaren wir einen Ortstermin für eine Besichtigung Ihrer Immobilie.

In der Regel ist dies der Bewertungsstichtag.

4.

Im Anschluss erstellen wir das gewünschte Wertgtuachten für Sie.
Bitte beachten Sie die benötigten Unterlagen, die wir, falls erforderlich, gerne für Sie besorgen.

UNSERE ADRESSE

Johannes-Hesse-Str. 44, 40597 Düsseldorf-Benrath

E-Mail: info@wertgutachter-duesseldorf.de
Tel.:  +49 (0) 176 55 66 2343

Anfahrt (Google Maps)

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich via Kontaktformular, oder rufen Sie an.

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Herzlichen Dank für Ihre Nachricht!

Kontakt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für ein Verkehrswertgutachten werden folgende Dokumente benötigt:

  • aktueller Grundbuchauszug

  • Flur- bzw. Katasterkarte

  • Baulastenauskunft

  • Pläne / Bauzeichnungen

  • Erschließungsbeitragsbescheinigung

  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung

  • zusätzliche optionale Unterlagen: Energieausweis, Modernisierungsnachweise, Wohnflächenberechnung, Mietverträge, etc.

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Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der Unterlagen behilflich.
Bitte beachten Sie, dass zum Einholen der Unterlagen in Ihrem Namen eine entsprechende Vollmacht benötigt wird.

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Benötigte Unterlagen

Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Gemäß offizieller Gebührenordnung (GNotKG) berägt die Ausstellungsgebühr 10,00 €. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des lokalen Amtsgerichts.
Ein Vordruck zur Beantragung in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen ist hier zu finden.

Grundbuchauszug

Wo erhalte ich eine Flurkarte?

Die Flurkarte erhalten Sie beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt. In Düsseldorf kostet ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster in DIN A4 - A3 gemäß Kostenordnung 30,00 €. 

Flurkarte

Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?

Eine diesbezügliche Auskunft erhalten Sie beim städtischen Bauaufsichtsamt. In Düsseldorf bietet das städtische Geoportal übrigens die Möglichkeit das Bestehen einer Baulast online zu überprüfen. Lediglich, wenn eine solche besteht, ist ein Auszug erforderlich.

Informationen zu den Gebühren in Düsseldorf finden Sie hier.

Baulastenverzeichnis

Sind Gutachten steuerlich absetzbar?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Absetzbarkeit von Wertgutachten in der Regel ausgeschlossen. Als Vermieter/in können Sie die Kosten jedoch ggf. als Werbungskosten geltend machen; ebenso besteht die Möglichkeit im Erbfall die Kosten der Immobilienbewertung als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen, wenn das Gutachten zu einer "wertgerechten Aufteilung" des Nachlasses dient.

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Steuerliche Absetzbarket

Müssen Mieter Zugang zur Wohnung für Immobilienbewertung gewähren?

Zugangsrechte des Vermieters zur Wohnung sind üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Selbst bei unwirksamen Klauseln im Mietvertrag steht dem/der Vermieter/in ein Besichtigungsrecht aus berechtigtem Interesse zu. Die Besichtigung durch Sachverständige im Rahmen der Immobilienbewertung und übrigens auch durch Kaufinteressenten stellen ein solches Interesse dar. Es bedarf jedoch einer frühzeitigen Abstimmung mit der betroffenen Mietpartei; diese hat mindestens zwei Tage im Voraus, bei berufstätigen Mieter/innen mindestens drei Tage im Voraus zu erfolgen. Die formelle Anforderungen lauten: Schriftliche Anmeldung unter Nennung des konkreten sachlichen Grunds sowie Wahl eines zumutbaren Termins. Zumutbar sind diese werktags (auch samstags) zwischen 10 - 13 Uhr sowie 16 - 18 Uhr. Hinsichtlich der Zeiten herrscht eine teils abweichende Rechtsprechung, welche mitunter auch spätere Zeiten zulässt. Sonn- und Feiertage hingegen sind allgemein ausgeschlossen. Bei einer Absage durch die Mietpartei sind von dieser mindestens 2 Ausweichtermine zu benennen.

Zugang zur Wohnung

Gibt es einen Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

Seit der Novellierung des BauGB wurde klargestellt, dass der Begriff "Marktwert" ein Synonym für den Verkehrswert ist.

Gemäß §194 BauGB ist dieser wie folgt definiert:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch der Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Verkerswert vs. Martwert

In welchem Einzugsgebiet sind wir tätig?

Die Immobilienbewertung erfordert eine besondere Kenntnis des Markts vor Ort, weshalb wir nur lokal tätig sind. Unser Haupteinzugsgebiet umfasst Düsseldorf, Meerbsuch, Hilden, Langenfeld, Monheim sowie weitere Städte im Kreis Mettmann. Weitere Orte in der Umgebung auf Anfrage.

Einzugsgebet

Umfasst dies auch meinen Stadtteil?

Wir sind in allen Stadtteilen der obengenannten Städte tätig. Für Düsseldorf erstellen wir Gutachten von der Altstadt über Angermund, Benrath, Bilk, Carlstadt, Derendorf, Düsseltal, Eller, Flehe, Flingern, Friedrichstadt, Garath, Gerresheim, Golzheim, Grafenberg, Hafen, Hamm, Hassels, Heerdt, Hellerhof, Himmelgeist, Hubbelrath, Holthausen, Itter, Kaiserswerth, Kalkum, Knittkuhl, Lichtenbroich, Lierenfeld, Lörick, Lohausen, Ludenberg, Mörsenbroich, Niederkassel, Oberbilk, Oberkassel, Pempelfort, Rath, Reisholz, Stadtmitte, Stockum, Unterbach, Unterbilk, Unterrath, Urdenbach, Vennhausen, Volmerswerth, Wersten bis Wittlaer. In Langenfeld erstellen wir Gutachten in Berghausen, Immigrath, Mitte, Reusrath, Richrath und Wiescheid für Sie.

 

Stadtteil

Weitere Fragen

Sollten Sie in den häufigen Fragen keine Antwort bezüglich Ihres Anliegen gefunden haben, liefert unser Immobilienblog möglicherweise eine Antwort. Gerne stehen wir Ihnen auch stets persönlich für Ihre Fragen rund um das Thema Immobilien zur verfügung. Kontaktieren Sie uns.

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